Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig

Rebell @, Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6325 Tagen) @ Bjoern

» Hallo
»
» sag uns doch bitte mal, um welche Kommune es hier geht. dann können wir
» den Fall an Hand der konkreten Satzung besprechen ...
»
» ansonsten: VGH Mannheim, Urteil vom 05.11.1992
» ZWS für die weitere Wohnung nur dann, wenn die Hauptwohnung eine im
» Bundesgebiet gelegene Wohnung ist
»
» und mal unter uns: wenn ein Bauarbeiter eine Montagetätigkeit ausübt und
» sich am Ort der Montage ein Zimmer in einer Pension nimmt ... dann besteht
» doch dafür keine Meldepflicht.
» wieso sollte es anders sein, wenn der Bauherr den Montagearbeitern die
» Suche nach einer Pension abnimmt und einen Container zur Verfügung
» stellt>>

Ja mein lieber Bjoern, auch Du hast es vermutlich richtig erkannt, wieso ist bei einem über längere Zeit abgestellten Wohnwagen, der auch dazu noch Platzmiete bezahlt eine Steuerveranlagung fällig>
Stell Dir mal vor aus der mündlichen Erörterung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu Änderung des Kommunalabgabengesetz am 2.07.2008 könnte man folgendes passend dazu zitierenTouristische Camper werden nicht erfasst.Dauerwohnwagen, die unterkellert seien und Regenrinnen hätten, seien nun mal Zweitwohnungen.".....dass hier eine Regelung getroffen werden solle, wie es sie in keinem anderen Land der Bundesrepublik gebe!! Stell dir mal vor das ist Bayernland! Genau aus diesem Lande wird nun ein hochrangiger Spezialist nach Brüssel geholt zur Entbürokratisierung!


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