ZWS München

münchen2409 @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5903 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage :


(3) Als Zweitwohnungen gelten nicht:
1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder
für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
2. Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden
Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
3. Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen
Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der
Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.

Wenn ich mit meiner Frau in der Nähe von Halle (Saale ) in einem Haus wohne und wegen der Arbeit mir in München ein Zimmer nehme.
Muss ich nun Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder kann ich mich auf §2 Abs. 3 Nr. 3 Satzung der Stadt München beziehen>>>

Außerdem habe ich gelesen das die Steuer einkommensabhängig ist.Kann mir jemand die Beträge nennen>>>

Vielen Dank im Voraus !


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