ZWS München

Christian @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5802 Tagen) @ münchen2409

Hallo,

» ich habe mal eine Frage :
das sind aber 2 Fragen.:-) Dennoch
1. In dieser Fallkonstellation fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Das ist zwar rechtswidrig, aber die Münchener wollen es nun mal so.
2. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern beträgt die Summe der positiven Einkünfte 33 000 EURO. Wer ein geringeres Einkommen hat, ist in Bayern wirtschaftlich nicht leistungsfähig. Gilt ab 1.1.2009. Das ist war widersinnig und vermutlich auch rechtswidrig, aber der bayerische Landtag will es nun mal so.
3. Ob die Einkommensgrenze auch bei der Hundesteuer gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • ZWS München - münchen2409, 06.09.2008 [*]
    • ZWS München - Christian, 06.09.2008