ZWS in Hannover
Hallo Vero,
Deine Wohnsitze kannst Du verteilen, wie Du willst – aber melderechtlich gibt es keine „versicherungstechnischen Gründe“ – für Ledige nur den vorwiegenden Aufenthalt. Und ums „Mögen“ geht es schon gar nicht.
Verstöße gegen das Meldegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Ausgang des Verfahren in Leipzig könnte ich mir vorstellen, dass die Städte da in Zukunft genauer hinsehen. Irgendwoher muss das Geld ja herkommen.
Ob man ein Zimmer mit Untermietvertrag oder mit „eigenständigem“ Mietvertrag innehat, ist für die ZWSt unwichtig.
Gruß
Christian
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11.09.2008
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