ZWS in Hannover

Christian @, Donnerstag, 11.09.2008 (vor 6173 Tagen) @ Vero

Hallo Vero,
nur wenn „der Partner“ ein Ehepartner oder Partner in einer (eingetragenen) Lebenspartnerschaft ist, stimmt Deine Annahme.
Hannover hat eine korrekte Wohnungsdefinition:
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“
ZW-Steuerpflicht bei einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft sehe ich da eher nicht (weder vorher noch nachher).
Gruß
Christian


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