ZWST Köln- 17.09.
Hallo,
die Gerichtskosten werden fällig, sobald die Klage eingereicht wird.
wenn das BVerwG am 17.09. entscheidet, dass es ohne innegehabte Erstwohnung keine Zweitwohnung und somit auch keine ZWS geben kann, so würde das grundsätzlich rückwirkend gelten.
einziger Unsicherheitsfaktor könnte sein, dass einige Kommunen sich nicht an den Leipziger Richterspruch halten. vor Gericht dürfte man allerdings gute Karten haben ...
also den 17.09. abwarten ... dann sind alle schlauer 
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nadine E.,
15.09.2008
- ZWST Köln- 17.09. - Bjoern, 15.09.2008
- ZWST Köln- 17.09. - Christian, 15.09.2008