ZWST Köln- 17.09.

Christian @, Montag, 15.09.2008 (vor 6403 Tagen) @ nadine E.

Hallo Nadine,
» Da 06 ja noch ein anderes Urteil galt.
Es gibt bisher (kann sich ja noch aendern:-() kein Urteil eines Bundesgerichts, dass etwas anderes besagt, als dass das Innehaben einer Erstwohnung Voraussetzung fuer das Innehaben einer Zweitwohnung ist.
Es gibt in Koeln allerdings viele Karnevalsvereine, denen das voellig egal ist.
Gruss
Christian


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