Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Christian @, Samstag, 20.09.2008 (vor 5789 Tagen)

Ich sehe das wie das OVG NRW und fuehle mich durch die etwas seltsame Entscheidung des BVerwG bestaetigt:
Das Anknuepfen an das Melderecht ist rechtswidrig, wenn es auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG erfolgt (s. Rostock). Das habe ich immer schon behauptet.
Dass das Besteuern des Nutzens einer Nebenwohnung (so wie es die meisten Satzungen vorsehen) im Rahmen einer Aufwandsteuer nicht zulaessig ist, hat das BVerfG bereits entschieden.
Erneut sage ich: Wer keine klaren Begriffe hat, sollte nicht richten, auf dass er nicht gerichtet werde.
Es duerfte noch ein langer Weg sein, bis das BVerwG die noetige Klarheit der Begriffe einsieht, ggf. muss ihm das BVerfG das sagen.
Mal sehen, wie die Mainzer Revision ausgeht.
Gruss aus dem sonnigen Sueden
Christian
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