Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 6131 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dein Optimismus in allen Ehren ... aber ganz teilen kann ich ihn leider nicht :-|

dem Düsseldorfer Urteil lag eine Satzung zu Grunde, die eine melderechtliche Wohnungsdefinition hat ("jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird"); das Innehaben wird ebenfalls durch das Melderecht definier ("Inhaber einer Zweitwohnung ist, wessen meldepflichtigen Verhältnisse die Beurteilung als Zweitwohnung bewirken").
weiterhin wird in der Düsseldorfer Urteilsbegründung das Anknüpfen an das Melderecht dahingehend gerügt, dass das Innehaben einer Nebenwohnung nicht zwingend auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Inhabers schließen lässt.

dieses Urteil wurde vom BVerwG gekippt, weil es (angeblich) gegen Bundesrecht verstößt

wie kommst du also darauf, dass das BVerwG das Anknüpfen ans Melderecht "beerdigt" hat>>


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