Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier

Christian @, Samstag, 20.09.2008 (vor 6072 Tagen) @ remmidemmi

Hallo,
patriotische Gruende zaehlen in DEU recht wenig und im Melderecht ueberhaupt nicht.
Nach den Vorgaben des BVerfG handelt sich zwar eindeutig um eine Zweitwohnung, aber diese Vorgaben gelten in Trier nicht.
Wenn Du also eine Wohnung beziehst, die Deinen Eltern gehoert, muessen diese keine Zweitwohnugsteuer (mehr) bezahlen, sofern Du Dich dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anmeldest, egal ob Du Inhaber der Wohnung bist oder nicht.
Abgesehen davon ist die Trierer Satzung mit ihren Normen natuerlich nicht geeignet, um eine oertliche Aufwandsteuer zu erheben (so BVerwG mit seinem juengsten Urteil vom 17.09.). Sie ist verfassungswidrig.
Gruss
Christian


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