Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5667 Tagen) @ remmidemmi

Hallo

melderechtlich ist dort deine Erstwohnung, wo du dich überwiegend aufhälst. sollte das am Studienort sein, so kann dort keine ZWS anfallen

und deine Rechnung "keine Miete, also auch keine Steuer" hat folgenden Haken:

[blockquote]Statt des Betrages nach Abs. 1 gilt als jährliche Nettokaltmiete für solche Wohnungen, die eigen genutzt, ungenutzt, zum Gebrauch durch Dritte unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete überlassen sind, die Mittlere Nettomiete (Mittelwert) für vergleichbaren (Standard-) Wohnraum laut jeweils gültigem Mietspiegel der Stadt Trier zu Beginn des Ermittlungszeitraumes.[/blockquote]
[quelle](vgl. § 5 (3) des ZWS-Satzung der Stadt Trier)[/quelle]

also selbst wenn du keine Miete zahlst, müsstest du im Falle einer Meldung mit Nebenwohnung in Trier eine ZWS zahlen; als Bemessungsgrundlage würde die Stadt Trier eine ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen

inwieweit das alles korrekt wäre, kann ich (noch) nicht beurteilen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion