Über die Großzügigkeit von Bundesrichterinnen …

Bjoern @, Dienstag, 23.09.2008 (vor 6105 Tagen) @ Christian

ich hab irgendwo mal aufgeschnappt, dass unter "umschlossen" 4 feste Wände und ein Dach zu verstehen ist.

nur wenn dein Gebilde diese Anforderungen erfüllt, könnte es der Meldepflicht unterliegen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion