Über die Großzügigkeit von Bundesrichterinnen …
ich hab irgendwo mal aufgeschnappt, dass unter "umschlossen" 4 feste Wände und ein Dach zu verstehen ist.
nur wenn dein Gebilde diese Anforderungen erfüllt, könnte es der Meldepflicht unterliegen
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Christian,
23.09.2008
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Bjoern,
23.09.2008
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Bjoern,
23.09.2008