Zweitwohnsitzsteuer für Enkel ohne Kaltmiete
Thüringen ist nicht NRW, aber ich glaube trotzdem sagen zu dürfen:
Weimar will offensichtlich das Nutzen einer Nebenwohnung zum Steuergegenstand machen. Das gibt die Satzung zwar her, gerade das macht sie aber rechtswidrig. Die Nichtbesteuerung ist keine Frage eines Ausnahmetatbestandes, da der Enkel die „Wohnung“ nicht innehat, ist er überhaupt nicht steuerpflichtig.
Am besten zum Steueramt gehen und beim Sachbearbeiter folgende Erklärung mündlich zur Niederschrift abgeben – auf keine Diskussionen einlassen.
„Ich nutze in Weimar eine Nebenwohnung, ohne diese innezuhaben. Gegenstand und damit notwendige Voraussetzung der Besteuerung ist nach § 2 Abs. 1 ihrer ZWStS das Innehaben einer Zweitwohnung. An diesem Tatbestandsmerkmal fehlt es hier (vgl. z.B. VG Weimar Beschluss vom 20.06.2007 - 6 E 492/07 We). Folglich bin ich nicht steuerpflichtig und es bedarf auch keines Ausnahmetatbestandes. Einen Mietvertrag kann ich nicht vorlegen, weil – wie bereits erklärt – keiner existiert hat, existiert und existieren wird.“
Alfred
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vfa2003,
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