Zweitwohnungssteuer in Pflichtpraktikumszeit in Muenchen
»Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du - spät, aber immerhin -, einen Steuerbescheid bekommen. Gegen den kann man Widerspruch einlegen. Wenn der abgelehnt wird (und das wird er), kann man dagegen klagen. Das ist insofern sinnvoll, weil die Münchener Satzung grob verfassungswidrig ist. Aber vor einem bayer. Gericht wirst Du deswegen trotzdem nicht Recht bekommen, denn für die ist jeder Nutzer einer Nebenwohnung Inhaber einer Zweitwohnung. Du musst den Rechtsweg also fast bis hin zum Jüngsten Gericht gehen. Wenn Du dazu nicht bereit bist: Zahlen ohne zu klagen.
Betrachte es doch mal aus Sicht der Verwaltung: Wie aufwändig wäre es, jedes Mal feststellen zu müssen, ob jemand eine Zweitwohnung wirklich innehat. Da ist es doch viel einfacher und praktischer, wenn jeder Nutzer einer Neben- Inhaber einer Zweitwohnung ist. Da liefert das Meldeamt die Steuerpflichtigen frei Haus, und das Steueramt braucht sie nur noch zu melken. Gerade als Techniker müsstest Du die Vorzüge einer derartigen klaren, bestimmten und für Jedermann einsichtigen Regelung doch zu schätzen wissen.
Und nachdem das BVerwG jüngst entschieden hat, dass jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, das menschliche Wohngrundbedürfnis zu befriedigen, steht das auch rechtlich auf sicherem Grund – sozusagen auf Alpenfels.
Zum Abbau Deiner Verwunderung: Die Aufwandsteuer ist sozusagen eine ursozialistische Einrichtung. Sie trifft jeden ohne Ansehen der Person. Der Personenstand, die Herkunft, die Rasse, das Alter, das soziale Verhalten usw. spielen ebenso wenig eine Rolle wie der Zweck des Aufwands. Selbst woher die finanziellen Mittel für den Aufwand stammen, ist völlig unerheblich. Wer Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf betreibt, ist wirtschaftlich leistungsfähig und damit steuerpflichtig.
Vielleicht hilft Dir ein Beispiel: Wenn Du tankst, zahlst Du die Mehrwertsteuer (als Verbrauchsteuer durchaus vergleichbar) und kein Mensch fragt danach, wer Du bist, ob Du das Geld selbst verdient, geliehen oder ergaunert hast. Die Steuer ist fällig. Ohne Wenn und Aber.
Ab 1.1.09 liegt in Bayern die Armutsgrenze (= wirtschaftlich nicht leistungsfähig) bei positiven Einkünften von 25.000 EURO. Kommt für Dich aber zu spät.
Gruß
Tilly
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- Zweitwohnungssteuer in Pflichtpraktikumszeit in Muenchen -
Laplace,
23.10.2008
- Zweitwohnungssteuer in Pflichtpraktikumszeit in Muenchen -
Tilly,
24.10.2008
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gsinpiron,
07.12.2008
- Zweitwohnungssteuer in Pflichtpraktikumszeit in Muenchen - Tilly, 08.12.2008
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gsinpiron,
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Tilly,
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