Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

Tilly @, Donnerstag, 30.10.2008 (vor 5868 Tagen) @ elke

Hallo Elke,
nicht unbedingt hilfreich, aber zur Klarstellung erforderlich
Die rückwirkende Besteuerung ist bis zu 4 Kalenderjahren zulässig.
Die von Dir genannten Gründe sind bedeutungslos. Banale Feststellung: Eine Lebensgemeinschaft ist keine Ehe.
Im Melderecht bedeutet das: Wenn Dein Freund sich arbeitsbedingt rein zeitlich betrachtet vorwiegend in Nürnberg aufhält, ist dort seine melderechtliche Hauptwohnung und in Dresden hat er die Nebenwohnung. Da drängt das Nürnberger Ordnungsamt völlig zu Recht.
Den Wohnsitz mit der Hauptwohnung kann Dein Freund ja in Dresden behalten.
Da es in Dresden auch die Einrichtung der Nebenwohnungsteuer gibt, ist dort die Meldung mit Nebenwohnung aber wohl auch nicht ohne Risiko.
Die Nürnberger Satzung ist eine der besseren was aber nicht heißt, dass sie gut oder gar rechtmäßig wäre. Dagegen zu klagen ist in Bayern aber nicht einfach. Außerdem gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Fall die Frist schon verstrichen ist – die Nürnberger Verwaltung wird freuen.
Gruß
Tilly


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