Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

René ⌂ @, Montag, 03.11.2008 (vor 6161 Tagen) @ elke

Wie Tilly bereits schreibt, ist die nachträgliche Erhebung möglich. Allerdings ist die Zweiwohnungsteuer, wenn beruflich benötigt, eine Ausgabe, die man auf der anderen Seite wieder steuerlich gelten machen kann (Kosten der doppelten Haushaltsführung).


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