Bescheid nach 3 Jahren???
Solche Abgaben verjähren erst ab vier Jahren, von daher liegen sie noch im Limit.
Was die Mahnung angeht: nach meinem Verständnis (ich will jetzt nicht in den Paragraphen wühlen) muß die Kommune schon zusehen, daß der Steuerbescheid auch zugestellt wird. Kommt der Bescheid als unzustellbar zurück, muß sich die Kommune Gedanken machen (Wobei ich hier hinweisen möchte, daß es nicht unbedingt billig ist, wenn die Kommunen Nachforschungen anstellen müssen, weil man sich falsch gemeldet hat). Ich hatte dazu auch einen Fall, daß die Kommune noch zur Abmeldung des Nebenwohnsitzes einen Abmeldebescheid geschickt hat - an die abgemeldete Adresse.
Wenn nun plötzlich aus dem Nichts ein Brief auftaucht, sollte man vielleicht erst einmal das Steueramt kontaktieren (anrufen) und in Kenntnis setzen. Ist nur die Frage, welche Mahngebühren etc. schon aufgelaufen sind. Vielleicht schreibst du dazu noch etwas hier dazu.
Wenn an der Steuer als solche aber nichts mehr zu rütteln ist, sollte man auf jeden Fall die Steuer bezahlen.
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- Bescheid nach 3 Jahren??? -
Banni22,
04.11.2008
- Bescheid nach 3 Jahren??? - René, 04.11.2008
- Bescheid nach 3 Jahren??? - Tilly, 05.11.2008