Hauptwohnsitz Erfurt oder Fulda

Alfred @, Sonntag, 09.11.2008 (vor 5641 Tagen) @ nicmac

Hallo,
natürlich kann man eine Meldung berichtigen oder ändern – jederzeit. Die Angaben müssen nur stimmen.
Die Fuldaer Behauptung dass der „Lebensmittelpunkt sich ja nun mal berufsbedingt hier befindet“ ist grundfalsch. Es geht erst Mal nur um den vorwiegenden Aufenthalt, und der kann bei der Entfernung Fulda – Erfurt für eine Lehrerin durchaus auch in Erfurt sein.
So das Melderecht – wegen des Beamtenrechts bitte woanders schlau machen. Denkbar wäre es schon, dass ein Landesbeamter auch „Landeskind“ sein muss und die Behörden deswegen ggf. Ärger machen (Föderalismus).


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