Jetzt doch zahlen?!? Nbg

Alfred @, Montag, 10.11.2008 (vor 5618 Tagen) @ slapnbg

Hallo Nils,
es ist schwer, jemanden etwas zu empfehlen, wenn man das Leipziger Urteil nicht im kennt. Besonders überzeugend klingt die Pressemitteilung jedenfalls nicht, und von den Kommunen wird gerne unterschlagen, dass
1. Die Studierenden aus Rostock Recht bekommen haben und keine ZWSt zu zahlen brauchen
2. Wuppertal noch nicht entschieden zu sein scheint.
3. Über Revisionsantrag der Stadt Mainz beim BVerwG in gleicher Angelegenheit h noch nicht entschieden ist.
Weswegen also die Flinte ins Korn werfen>
An der Verfassungswidrigkeit dieser Satzungen hat sich für mich nicht viel geändert. Denn: Bei einer Aufwandsteuer ist es egal, wer zu welchem Zweck den Aufwand betreibt. Es darf also keine Rolle spielen, ob der Zweitwohnungsinhaber Einheimischer oder Auswärtiger, ledig oder verheiratet, jung oder alt ist, und ob er die Wohnung aus beruflichen o.ä. Gründen oder zu Erholungszwecken, just for fun, nutzt. Das ist bei der Nürnberger Satzung aber der Fall.
Deswegen würde ich die Klage durchziehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt solltest Du das Ruhen des Widerspruchverfahrens bis zum Vorliegen des BVerwG-Urteils beantragen - dem müssten die Stadt/die Bezirksregierung eigentlich stattgeben.


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