News: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS
» Das Bayerischer Verwaltungsgerichtshof wies am 04. April 2006 eine Klage
» gegen die Zweitwohnungssteuer in Tegernsee ab »
Ergänzend vielleicht noch:
- Am gleichen Tag wurde ein ähnlich lautendes Urteil zur Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Aschau im Chiemgau gefällt.
- Beide Gemeinden sind Fremdenverkehrsgmeinden.
- Die Satzungen knüpfen nicht an das Melderecht an.
- die Lenkúngswirkung "Umelden mit Hauptwohnung" spielt eine eher untergeordnete Rolle.
- Die Satzungen enthalten allerdings eine Norm, die gegen Artikel 3 GG verstößt. Da irrte der Bayer. VGH. Das würde den Klägern allerdings auch nicht helfen - sie müssten weiterhin zahlen. Deswegen wird ein Gang zum BVerwG wohl unterbleiben. Diese rechtswidrige Norm wird allerdings spätestens bei der 1. Klage gegen die Münchner Satzung eine Rolle spielen und dann wohl anders entschieden werden.
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René,
09.06.2006
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Jochen,
10.06.2006
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Christian,
10.06.2006
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Jochen,
11.06.2006
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Jochen,
11.06.2006
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René,
10.06.2006
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Christian,
10.06.2006