Rückerstattung von Zweitwohnsitzsteuer?

Almdudler @, Mittwoch, 19.11.2008 (vor 5609 Tagen)

Hallo,

ich bräuchte euren fachmännischen Rat!

Ich habe mir zum 1.1.2008 berufsbedingt eine Zweitwohnung in Mainz angemietet. Ich bin ledig, mein Lebensmittelpunkt ist jedoch nicht in Mainz. Somit habe ich eine DHH in meiner Steuer angegeben.

Da ich immer dachte, dass ich die DHH nur geltend machen kann, wenn ich in Mainz auch meinen Zweitwohnsitz angemeldet habe, tat ich das und habe für 2008 Zweitwohnsitzsteuer bezahlt.

Jetzt habe ich gehört, dass Steuerrecht und Melderecht 2 paar Schuh sind. Heißt das, dass ich die Steuer umsonst gezahlt habe und ich eigentlich in Mainz auch meinen Hauptwohnsitz hätte anmelden müssen>

Hat das dann Auswirkungen auf meine Steuererklärung, wenn ich mich wieder ummelde> Und habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung der Zweitwohnsitzsteuer von der Stadt Mainz>

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Almdudler


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