Rückerstattung von Zweitwohnsitzsteuer?

Alfred @, Donnerstag, 20.11.2008 (vor 5780 Tagen) @ Almdudler

Hallo,
1. Das Melderecht geht in erster Linie von einem rein quantitativ zeitlichen Aufenthalt aus. danach ist dort die Hauptwohnung, wo man sich vorwiegend aufhält. Für Verheiratete, Minderjährige, Lebenspartnerschaften und begrenzt für Behinderte gibt es Ausnahmen von dieser Regelun. Als lediger Werktätiger hast Du aber typischerweise Deine Hauptwohnung am Arbeitsort.
2. Die Pflicht zur Anmeldung besteht, sobald Du eine Wohnung bezogen hast.
3. Auch wenn Du in Mainz mit Nebenwohnung falsch gemeldet sein solltest und die Satzung der Stadt verfassungswidrig ist, hast Du die Steuer nicht „umsonst“ sondern auf der Grundlage eines rechtskräftigen Steuerbescheids gezahlt. Eine Rückerstattung kommt deswegen wohl nicht in Betracht.


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