ZWS auch auf Dörfern?

goggoll @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5831 Tagen) @ Alfred

Also bin ich auch in Gemeinden und Dörfern verpflichtet bescheid zu geben, dass ich 2 Wohnungen/Häuser bewohne bzw. besitze> Auch wenn ich nur in einem der beiden lebe und das andere vermiete>


» Jede Gemeinde kann eine Zweitwohnungsssteuer auf das Innehaben eines
» einzigen umschlossenen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.
» Maßgeblich ist allein die Gemeindegrenze.
» Da gibt es z.B. eine Gemeinde mit ca. 1.500 Einwohner, die hat 9
» Steuerfälle und stellt einen Arbeiter des Bauhofs und einen Gemeinderat
» zum Observieren verdächtiger Liegenschaften ab, die im Winter anhand der
» Fahrspuren im Schnee erkennen können, wann jemand die Liegenschaft
» verlassen oder betreten hat. Wegen des hohen kommunalen Aufwand handelt es
» sich deswegen um eine Aufwandsteuer.


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