Nur Abzocke?

René ⌂ @, Sonntag, 14.12.2008 (vor 5823 Tagen) @ delfin

Es gibt Steuern, die den Zugewinn versteuern (z.B. Einkommenssteuer) und es gibt Steuern, die den Aufwand besteuern (z.B. Mehrwertsteuer). Letzte bezahlst du auch, wenn du damit Verlust machst.

Die Rücknahme des Widerspruchs ist ein "Angebot" der Stadt, den Bescheid ohne Kosten zu beenden. So wie deine Schilderung klingt, wird die Stadt den Widerspruch ablehnen und für den Aufwand des Ablehnungsschreiben dir eine Gebühr auferlegen. Diese Praxis mag zwar komisch vorkommen, ist aber irgendwie so. Das Festhalten am Widerspruch macht in erster Linie nur Sinn, wenn du danach den juristischen Pfad beschreiten willst: sprich Klagen. In so einem Fall darfst du natürlich nicht zurückziehen.

Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben wird, kann ich aus deiner Anfrage nicht abschätzen. Wenn dann dürften die Chancen auf den Grundsatz gering ausfallen (Die Kommunen dürfen ja nach GG plus jeweilige Landesregelung Steuern erheben, die es nicht auf den höheren Ebenen gibt).

Verjährt ist es bei dir auch noch nicht (bei drei Jahren)


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