ZWS für Umschüler in Dortmund?

Alfred @, Freitag, 19.12.2008 (vor 6116 Tagen) @ Acidstyler

Bei der Aufwandsteuer spielen weder die Person die den Aufwand betreibt noch der Zweck, für den der Aufwand betrieben wird, eine Rolle. Wer den Steuertatbestand erfüllt, d.h. in Dortmund: wer eine Nebenwohnung nutzt, muss zahlen, wenn er nicht vor Gericht zieht.


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