Zweitwohnsteuer - Kurtaxe

René ⌂ @, Donnerstag, 25.12.2008 (vor 6010 Tagen) @ Dieter

Auch wenn ich auf das Thema im Moment keine Antwort geben kann, so verfolge ich das Thema (wird dann in den statischen Seiten vorne mit eingetragen).

Gefühlsmäßig kann zwar beides existieren, aber wenn ich einen Wohnsitz habe, bin ich ja dann nicht mehr Gast im Kurort.

Das §48 (3) sagt folgendes:

[blockquote]Die Kurtaxe wird von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist.[/blockquote]

In anderen Drucksachen fand ich auch, daß sie nebeneinander erhoben werden können (siehe [urlpdf=http://www.landtag-bw.de/wp12/drucksachen/2000/12_2568_d.pdf]Landtag BW[/urlpdf]) und auf das Grundsatzurteil vom BverwG von 1976 verweisen.


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