Zweitwohnsteuer - Kurtaxe

Rebell @, Samstag, 03.01.2009 (vor 6001 Tagen) @ Dieter

» Es kann doch nicht richtig sein, wenn ich in einen Ort Zweitwohnungssteuer
» bezahle, daß ich auch noch Kurtaxe bezahlen muß. Wer hat auch Erfahrungen
» mit diesen Problem


Zu diesem Thema gibt es allerlei lustige Episoden, denn die Narrenfreiheit bei der Kommunalen Gestaltung ist es der einzelnen Kommune selbst überlassen, in Bayern gibt es zahlreiche Zweitwohnungsteuererhebenden Kommunen die auf die Kurtaxe "freiwillig" verzichten, jüngster Gemeinderatsbeschluss von Bad -Wörishofen, vollkommene Befreiung als Geste für die Kunden, denn auch Zweitwohnungsbesitzer werden auch zwischendurch als Kunden und Gäste betrachtet, leider ist das nicht immer üblich!
Dann gibt es noch die beratende Rechtsabteilung des Bayerischen Gemeindetages, da wurde z.B. für den Ort Wallgau die Empfehlung an die Verantwortlichen des Gemeinderates ausgesprochen, nicht auf die Erhebung der Kurtaxe zu verzichten, nach wenigen Monaten war man im Gemeinderat wiederholt gezwungen über diese Entscheidung zu beraten, welche viele ZWB sehr kritisierten und ziemlicher Unfriede zwischen den Einheimischen und den "Fremden" sich entladen hatte, gab man vom Bayerischen Gemeindetag die Empfehlung doch wegen einer dreifach- Abzocke auf die Kurtaxe zu verzichten, andere Kommunen erhöhten kurz nach Einführung der Zweitwohnungssteuer auch noch die Kurtaxe um über 20 %.
Solange die Bürger sich nicht trauen sich zu wehren kann man den Kommunen nur noch raten: "erhöht die Abgaben bis eine Schmerzgrenze erreicht wird"!Bei der Verwaltungs-Gemeinschaft Hörnergruppe erreichte mit VG-Urteil vom 29.10.2008 ein Kläger, dass eine überhöhte Zwangskurtaxe für 50 Tage i. Jahr rechtswidrig sei, also nur noch für die anwesenden Tag hat der ZWB Kurtaxe zu entrichten. Also vollkommenenes Durcheinander ist möglich der Willkür keine Grenzen gesetzt>


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