ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ Bodenseeler

» ...schickte die Stadt Köln alle Bescheide an
» ihren alten Hauptwohnsitz. Teilweise wurden diese dann von ihren Eltern oder den Nachbarn in Empfang genommen.
Trifft das auch für die Mahnungen zu>
Lässt sich ggf. behaupten, die Bescheide wären nie eingegangen> Dann wäre die Klagefrist nämlich noch offen. Mal überlegen/-prüfen, ob es Schriftverkehr mit der Stadt Köln gibt, mit dem die Stadt das Gegenteil beweisen könnte. Bei Telefongesprächen kann es immer Missverständnisse geben.

» Auch hier liegt somit ein Behördenfehler vor, denn wie man mir auf dem Einwohnermeldeamt erklärte, bekommt die Stadt jeweils eine Mitteilung über einen Wohnungswechsel, ....
Da wäre ich mir nicht so sicher - die Freundin war in Köln mit Neben- und nicht mit Hauptwohnung gemeldet. Da funktioniert das manchmal so nicht.
Aber ausnutzen sollte man das schon - wenn möglich, s.o.


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