ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6294 Tagen) @ Bodenseeler

Da hätte ich keine Gewissensbisse zu behaupten, nie einen Steuerbescheid bekommen zu haben und dies schriftlich an die Stadt geben.
Wenn dann der Steuerbescheid kommt, kann man immer noch klagen.


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