ZWS bei Hauptwohnsitz im Haus der Eltern?
Du kannst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen, musst Dich dann aber darauf einstellen, dass dieser von der Stadt abgewiesen wird und Du dann vor dem VG klagen musst bzw. den Rechtsweg weiter beschreiten musst. Der Widerspruch allein hilft also nicht viel. Denn nur wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, könntest Du von einer für Dich positiven Entscheidung des BVerfG profitieren.
Der Widerspruch entbindet Dich nicht von der Zahlungspflicht, allerdings kannst Du den Erlass bzw. die Stundung der Steuerschuld beantragen. Das schiebt die Zahlung bis zur Entscheidung über diese Anträge/diesen Antrag hinaus.
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Toby,
09.01.2009
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