Zahlungspflichtig als Minderjährige ohne eigenes Einkommen?

René ⌂ @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 5827 Tagen) @ michaela.huber

Hallo,

Es gibt viele Gemeinden, die schließen die Erhebung bei Minderjährigen aus. München tut das jedenfalls nicht.

Die Ausnahmeregelung für kurzzeitige Nebenwohnung beträgt in Bayern lediglich zwei Monate - dafür ist es bei dir zu lang.

Es gibt (meines Wissens nur) eine Gemeinde, die Schüler und Studenten ohne Einkommen befreit, München ist das nicht.

Von daher fällst du in das Raster derjenigen, die zahlen dürfen. Ob man mit Härtefall etwas bewirken kann, weiß ich nicht.

Allerdings: Bayern hat zum 1.1.2009 ein Gesetz erlassen, wodurch Einkommensschwache (weniger als 25.000 Euro Verdienst) von der Steuer befreit werden. Das würde also dann auf dich Anwendung finden.


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