Zahlungspflichtig als Minderjährige ohne eigenes Einkommen?

Alfred @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 5825 Tagen) @ michaela.huber

Nach (unverbindlicher, telefonischer) Auskunft des Kassen- und Steueramtes München wird bei Minderjährigen, die in München mit Nebenwohnung gemeldet sind, keine Zweitwohnungsteuer erhoben. Das ist bei der Verfassungswidrigkeit der Münchener Satzung auch folgerichtig (gilt übrigens für alle einschlägige Satzungen, egal ob es in der Satzung steht oder nicht – muss ggf. halt eingeklagt werden). Falls die Zweitwohnungsteuer trotzdem gefordert wird: Widerspruch und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem müsste stattgegeben werden. Wenn nicht: Aus jeden Fall klagen.

Ab 1.1. 2009 gilt in Bayern bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer die Armutsgrenze bei positiven Einkünften von 25.000 EURO . Geht Dein Steuerbescheid über den 1.1.2009 hinaus, musst Du Widerspruch einlegen und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem muss stattgegeben werden, die Gesetzeslage ist eindeutig.

Abhängig davon, wann Du volljährig geworden bist, fällt für 2008 ggf. Zweitwohnungsteuer an, und zwar ab dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Ob Du eigenes Einkommen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Auch dagegen kannst Du Widerspruch einlegen und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem wird vermutlich nicht stattgegeben. Du musst daher bereit sein, dann auch zu klagen.

Wenn Du Dich vorwiegend in München aufhältst, musst Du Dich mit Beginn der Volljährigkeit dort mit alleiniger oder Hauptwohnung anmelden – egal ob Du das willst oder nicht.


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