ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar

Katze @, Samstag, 24.01.2009 (vor 5933 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich möchte folgendes wissen:

mein Mann und ich haben uns Anfang des Jahres im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.Erstmal nur vorübergehend.Wir wollen aber unseren gemeinsamen Wohnsitz weiter behalten.
Nun wohne ich bei einer Bekannten in deren Mietobjekt.Sie möchte dass ich mich beim Einwohnermeldeamt an dieser Adresse anmelde ( als Hauptwohnsitz).Ich möchte allerdings meinen jetzigen Hauptwohnsitz weiter behalten.
Kann ich denn ihre Wohnung nicht als Zweitwohnsitz angeben>und was steht an Steuern an>
Ich wohne in Dortmund und ihre Wohnung ist auch in Dortmund.
Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben.

Danke und Gruß

Katze


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