ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar
Hinsichtlich der "Zweitwohnungsteuer" gilt in Dortmund: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt. 10% der Nettokaltmiete (die ggf. von der Stadt ermittelt wird).
Für den Rest: Wer seine eheliche Wohnung beibehalten will, lebt m.E. nicht dauend getrennt und kann sich demzufolge u.U. - die hier wohl zutreffen könnten -, quasi aussuchen, welche von mehreren genutzten Wohnungen die melderechtliche Hauptwohnung sein soll. Für den, der dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung die melderechtliche Hauptwohnung, alle übrigen sind dann Nebenwohnungen.
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Katze,
24.01.2009
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Alfred,
25.01.2009
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Katze,
25.01.2009
- ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar - Alfred, 25.01.2009
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Alfred,
25.01.2009