Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze
» Wie ist das bei Dir> Liegt schon ein unanfechtbarer Bescheid vor>
Ich habe ein Informationsschreiben des Finanzamtes bekommen.
"Sehr geehrter...
Sie waren im Besteuerungszeitraum mit Nebenwohnsitz in Bremen gemeldet und unterliegen daher grundsätzlich der Zweitwohnsitzsteuerpflicht. Den Papiervordruck der Zweitwohnsitzsteueranmeldung erhalten Sie anliegend übersandt. Alle weiteren Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beiliegenden Gesetz sowie der Anleitung oder auch im Internet unter
http://www.finanzen.bremen.de -> Steuern -> sonstige Steuern -> Zweitwohnungssteuer
MFG
Ihr Finanzamt"
Beiliegend ist ein Anmeldebogen und die Anleitung.
Grüße
dimo
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