Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ dimo

Wenn das wortwörtlich so vom FA gekommen ist, würde ich schon aus purer Bosheit antworten:
„Bremen war für mich zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form Wohnsitz. Ich kann daher nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht unterliegen. Die mir übersandten falschen Unterlagen sende ich zu meiner Entlastung zurück.“
Das ändert zwar nichts an der Sachlage, hilft auch nicht weiter, entspannt aber.
Andere Alternative (Vorschlag): Befreiung wegen Unterschreiten der Pfändungsfreigrenze beantragen (ohne die geforderten Unterlagen einzureichen), mit Hinweis auf das Telefongespräch. Irgendwas wird dann schon passieren.


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