Zweitwohnsitzsteuer für WG

Alfred @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5539 Tagen) @ sushy

Abgesehen davon dass das Hamburger ZwStG verfassungswidrig ist und BFH und BVerwG das nicht erkennen können oder wollen:
Steuerpflichtig bist Du entweder ab 1.12.2009, wenn Du Dich zum 1.12.2008 oder ab 1.1.2009, wenn Du Dich nach dem 1.12.2008 mit Nebenwohnung (um)gemeldet hast.
Warum das Finanzamt nach der Nettokaltmiete zum 1.1.2008 fragt gehört wohl eher in die Rubrik: Fragen ohne nachzudenken.
Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, seid ihr auch gemeinsam „Mieter“ – da ist kein Raum für das Spiel mit dem Untermietvertrag.
Allenfalls könntest Du einer Konstruktion folgen, von der mir ein Bekannter bei gleicher Fallkonstellation erzählt hat. Er hat als seinen Mietanteil nur ca. 1 Drittel der Nettokaltmiete angegeben. Begründung: Eine „Hauptwohnung“ ist mehr wert als eine Nebenwohnung. Tatsächlich zahlt er zwar auch die Hälfte der Miete – aber die Hälfte der Warmmiete (deren Aufteilung das FA einen feuchten Staub angeht). Sein Mitbewohner bestätigt ihm die Aufteilung der Nettokaltmiete.
Die Stadt will das so zwar nicht akzeptieren, der Widerspruch ist aber noch nicht beschieden. Wie es ausgehen wird, kann ich Dir also nicht sagen. Das Hamburger Gesetz besagt hinsichtlich der Aufteilung zwar etwas anderes, aber in diesen ZWStS steht so viel, was kein Mensch ernst nehmen kann, da kommt es auf so was auch nicht mehr an.
Versuch ist es allemal wert.


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