Zweitwohnsitzsteuer für WG

René ⌂ @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5517 Tagen) @ sushy

Ursache für die etwas unglückliche Fragestellung ist folgende Formulierung in der Satzung:

[blockquote]Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des letzten Ermittlungszeitraums geschuldete Nettokaltmiete multipliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate anzusetzen.[/blockquote]

Sprich: sie machen es sich einfach und nehmen einen Monat des Jahres und multiplizieren diesen hoch (Ich weiß nicht, ob die Städte es lustig finden, wenn man mit dem Vermieter vereinbart, daß man im Januar nur halbe Miete zahlt und diese dann auf die restlichen Monate verteilt).

Da du aber zum Januar 2008 einen Mitvertrag hast, aus dem eine Miete hervorgeht, ist es in dem Falle auch kein Problem, diesen nachzureichen - auch wenn du für diesen Zeitpunkt die Steuer nicht bezahlen mußt (sollte dein Vermieter zwischenzeitlich die Miete reduziert haben - es soll selten vorkommen, bspw. wenn gerade vor dem Haus eine Autobahn errichtet worden ist), dann hast du gemäß der Satzung einen Anspruch auf Aktualisierung (betrachte ich mal als unrelevant).

(Für die Ermittlung der Steuer für den Dezember 2008 müßten sie theoretisch noch die Miete von Jan. 2007 wissen)

Also keine Sorge, es wird keiner die Steuer für die ersten 11 Monate verlangen.

So, nun haben wir noch die WG. Siehe in das [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=faq]FAQ[/link]. Da stehen verschiedene Modelle. Was in Hamburg praktiziert wird, keine Ahnung.

Untermietvertrag ist eine Möglichkeit. Aber die sollte man nicht aufgrund der Steuer fällen (da hängt wesentlich mehr dran)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion