Fahrtkosten vs ZWS
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in Ort A und arbeite in Ort C (ca. 120 km entfernt).
Wegen der weiten Strecke übernachte ich häufig als Gast bei meiner Lebensgefährtin in Ort B (ca. 70 km von C entfernt).
Da Ort B jedoch Zweitwohnungssteuer erhebt, habe ich keine Nebenwohnung angemeldet. Lebensmittelpunkt ist auch Ort A.
Nun möchte ich meine Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Das geht von Ort A jedoch nicht problemlos wegen fehlender Belege (Tankquittungen o.ä.), weil die Entfernung über 100 km beträgt.
Wenn ich jedoch Ort B als Start- und Zielpunkt für meine Fahrten zum Arbeitsplatz angebe, fürchte ich Probleme wegen der Zweitwohnungssteuer.
Weiß jemand Rat oder eine gute Lösung, die das Finanzamt akzeptiert>
Besten Dank im Voraus!
GM
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gerritmeier,
26.02.2009
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Bjoern,
02.03.2009
- Fahrtkosten vs ZWS - René, 02.03.2009
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Bjoern,
02.03.2009