Fahrtkosten vs ZWS
Die Fragestellung tangiert die Seite nur bedingt - es ist eher ein allgemeines Steuerproblem.
Wenn du - aufgrund der weiten Strecke von A nach C in B eine Nebenwohnung anmeldest - und folglich ZWS abführen darfst (man könnte ggf. noch das Innehaben bestreiten. Da müßte man aber schon Ort B zumindest kennen), hast du einen beruflich bedingten Nebenwohnsitz. Folglich kannst du Kosten der doppelten Haushaltsführung - und dazu gehört auch die ZWS, aber bspw. auch ein möglicher Mietanteil - steuerlich geltend machen.
Beide Szenarien sollte man aber gut durchdenken. Ich mag aber hier keine Empfehlung abgeben.
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gerritmeier,
26.02.2009
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Bjoern,
02.03.2009
- Fahrtkosten vs ZWS - René, 02.03.2009
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Bjoern,
02.03.2009