Fahrtkosten vs ZWS

René ⌂ @, Montag, 02.03.2009 (vor 5947 Tagen) @ gerritmeier

Die Fragestellung tangiert die Seite nur bedingt - es ist eher ein allgemeines Steuerproblem.

Wenn du - aufgrund der weiten Strecke von A nach C in B eine Nebenwohnung anmeldest - und folglich ZWS abführen darfst (man könnte ggf. noch das Innehaben bestreiten. Da müßte man aber schon Ort B zumindest kennen), hast du einen beruflich bedingten Nebenwohnsitz. Folglich kannst du Kosten der doppelten Haushaltsführung - und dazu gehört auch die ZWS, aber bspw. auch ein möglicher Mietanteil - steuerlich geltend machen.

Beide Szenarien sollte man aber gut durchdenken. Ich mag aber hier keine Empfehlung abgeben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion