Hauptwohnung = Zweitwohnung

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5618 Tagen) @ =ich=

Ich nehme mal an, Du bist in Dresden melderechtlich mit alleiniger Wohnung erfasst, und Dresden ist Dein Wohnsitz. Deine Freundin ist derzeit mit alleiniger Wohnung in Guben erfasst, und Guben ist noch ihr gesetzlicher Wohnsitz. So viel zu den Begriffen.
Das Anbringen eines Namens am Klingelschild kann die Stadt Dresden durchaus auf den Gedanken bringen, Deine Freundin hätte dort eine Zweitwohnung. Das wird die Stadt zu dummen Fragen veranlassen und mit Sicherheit viel bürokratischen Verdruss mit sich bringen. Aber es gibt (noch) keine gesetzliche Regelung, ein Namensschild an einer Klingel anzubringen, wenn der Mieter der Wohnung damit einverstanden ist. Auf keinen Fall wird Deine Freundin damit nicht zur Inhaberin einer Zweitwohnung.
Ob ein Namensschild ausreicht, um bei einer Bewerbung als Dresdenerin zu gelten, vermag ich nicht zu beurteilen und will es auch nicht. Sollte sie allerdings eine Stelle in Dresden bekommen und nicht täglich nach Guben fahren, müsste sie sich vermutlich in Dresden mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden.


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