Hauptwohnung = Zweitwohnung

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5378 Tagen) @ René

» Einen Nebenwohnsitz muß man in Sachsen melden, wenn man sich mehr als
» sechs Monate eine Wohnung inne hat. Alles drunter wäre irrelevant.
Das ist mir völlig neu - wo kann man denn in Sachsen einen Nebenwohnsitz melden> Und wo steht das>
Sollte es sich hingegen um eine um Nebenwohnung handeln - muss man sich in Sachsen dann nicht melden, wenn man die Wohnung nicht innehat>

» Wichtig ist das Innehaben bzw. das "bewohnen". In Sachsen erst ab einem halben Jahr.
Ja was denn nun>

Oder hat das BVerwG nun auch das Melderecht geändert>


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