1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen
Der Brief ist der Steuerbescheid..
In der Rechtsbefehlsbelehrung steht:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem VErwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage ist beim VErwaltungsgericht Aachen (Adresse) schriflich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.
Sollte diese Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird Ihnen dessen Verschulden zugerechnet.
Durch die KLageerhebung wird die Vollziehung dieses Bescheids nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angeforderten Beiträge nicht aufgehalten."
..mmh. ich kann leider kaum etwas damit anfangen..
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- 1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen -
emilie,
13.03.2009
- 1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen -
Alfred,
13.03.2009
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emilie,
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- 1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen - Alfred, 13.03.2009
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emilie,
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Alfred,
13.03.2009