1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen

Alfred @, Freitag, 13.03.2009 (vor 6016 Tagen) @ emilie

Im Grunde bedeutet es nichts anderes als:
1. Mit der Stadt Aachen kannst Du überhaupt nicht mehr reden. Das geht nur noch gerichtlich.
2. Eine Klage entbindet Dich nicht von der Verpflichtung, die geforderte Steuer bis zum angegebenen Termin zu zahlen. Dagegen kannst Du ebenfalls nur gerichtlich vorgehen.
3. Was die Höhe des Betrages angeht, könnte das Ganze sogar Erfolg haben (wenn das VG Aachen einen guten Tag hat). Hängt auch ein bisschen von den Umständen ab.
4. Du kannst natürlich auch gegen die Steuer überhaupt klagen (da ist der Erfolg schon fraglicher).
5. Du kannst auch beides machen.


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