Zweitwohnung ist Hauptwohnung der Freundin

René ⌂ @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5728 Tagen) @ Ralf1

Du würdest wahrhaftig unter das neue Gesetz fallen, daß dich von der Steuer in Fürth befreit. Von daher mußt du dir keine Gedanken machen. Also Gedanken natürlich schon, ob die Meldung in Ordnung ist.

Was die Frage nach der Teilung aussieht: wenn du die Wohnung nur zum Teil nutzt, wird auch nur der Teil angerechnet (deine Räume voll, gemeinse Räume durch Personen).


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