ZWS in Köln. Und nun?
Gut, dann muss die Klage bis 13.4. beim VG Köln sein.
Sicherheitshalber kannst Du noch mal beim Meldeamt Deiner Hauptwohnung nachfragen, ob und wenn ja Du mit welchen Nebenwohnungen Du gemeldet bist. Wenn Köln nicht dabei ist, lasse dir einen Auszug aus dem Melderegister zuschicken, aus dem das hervorgeht. Ist Köln noch dabei, melde Dich dort beim Einwohnermeldeamt sofort rückwirkend ab (in etwa mit Datum der Meldung der Nebenwohnung in Bonn).
Bei der Klage solltest Du gewisse Formen beachten - für Formulierungshilfen besser direkt per E-Mail wie oben angegeben. Muss ja nicht in aller Öffentlichkeit breitgetreten werden. Außerdem solltest Du mit der Klage die Aussetzung des Vollzugs beantragen - sonst musst Du erst mal zahlen.
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Drea,
22.03.2009
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Alfred,
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