ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

René ⌂ @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5912 Tagen) @ Frank

Erst einmal vorweg: auch wenn sich viele Fragen häufig wiederholen - aber ich glaube, genauso einen Fallen hatten wir noch nicht. Oder verammt lange her. (Letztens hatten wir die Situation bei [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=5665]Unverheirateten[/link]).

Gut: Meldegesetz: Verheiratete haben den Lebensmittelpunkt da, wo die Familie ihn hat. Ist nicht nur in Hamburg so. Meine Interpretation dabei ist: es kann nur einen geben. Interessant wäre ggf. die Konstellation eines Pari-Pari - nur mein Gefühl sagt mir, daß ich es zumindest nicht darauf ankommen lassen würde.

Rein von der Theorie: ihr könnt zwar entscheiden, wo ihr wohnen wollt, das sichert euch das Grundgesetz noch zu. Aber entsprechend dieses Wunsches müßtet ihr euch dann melden.

Die Praxis: da ihr zwei Gehminten weiter wohnt, wird keiner das jemals überprüfen oder in Frage stellen können (Beschattung dürfte den Rahmen der Verhältnismäßigkeit sprengen). Von daher sehe ich da keine Gefar.

Das Grundsatzurteil für Verheiratete dürfte auf euch nicht zutreffen - es wird schwer, bei so kurzen Wegen ihn für die Einkommenserzielung als notwendig einzustufen.

Es wäre günstig, wenn ihr beide die Nebenwohnung meldet. Dann müßte theoretisch jeder einen Teil davon tragen (ihr teilt die Miete - und der Mietanteil ist die Bemessungsgrundlage). Da der zu zahlende Geldbetrag auf den "nächstniedrigeren durch 12 teilbaren Betrag" (so das Gesetz) abgerundet wird, kann man sich ggf. diese Regelung zu nutze machen. Muß man dann mit den Mietanteilen etwas jonglieren.


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