ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Alfred @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5912 Tagen) @ René

» Gut: Meldegesetz: Verheiratete haben den Lebensmittelpunkt da, wo die
» Familie ihn hat. Ist nicht nur in Hamburg so. Meine Interpretation dabei
» ist: es kann nur einen geben.
Nicht einfach interpretieren, erst prüfen. Das mit dem Lebensmittelpunkt (= Schwerpunkt der Lebensbeziehungen) ist im Melderecht für Verheiratete genau so bedeutend/bedeutungslos wie für Ledige - zählt nur in Zweifelsfällen. Ein Blick in die Meldegesetze (hier: MRRG) zeigt deutlich, dem ist nicht so:
"Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1."
Steht so - allerdings im Klartext - auch auf der Startseite im Menupunkt "Hauptwohnung".
Aber wer interessiert sich schon für das Melderecht> Das scheint ja nicht mal das BVerwG zu kennen. Zumindest interpretieren es einige so.
Noch Fragen>


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