Ärger mit der Stadt Köln
vermutlich hilft nur eine Klage weiter. Die wäre insofern interessant, weil Du für Deine (nicht genutzte) Nebenwohnung keinen Aufwand betrieben hast, die Steuer also schon von daher ungerechtfertigt ist. Außerdem kannst Du mit der Bestätigung Deiner Mutter nachweisen, dass Du die Nebenwohnung nicht als solche genutzt hast.
Wie das VG Köln bei dem Sachverhalt entscheidet, kann ich nicht sagen – möglich ist da alles, denn wenn ein Richter etwas nicht erkennt, kann er es auch nicht für Recht erkennen.
Unabhängig davon könntest Du die rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung weiter betreiben, aber davon rate ich ab. Schließlich hast Du schon alles unternommen, was erforderlich ist, und wenn Du weiter machst, riskierst Du nur ein Bußgeld
Zeit hast Du ja noch bis mindestens zum 2.5.
gesamter Thread:
- Ärger mit der Stadt Köln -
Exilkölner,
05.04.2009
- Ärger mit der Stadt Köln -
Alfred,
05.04.2009
- Ärger mit der Stadt Köln -
Exilkölner,
06.04.2009
- Ärger mit der Stadt Köln - Alfred, 06.04.2009
- Ärger mit der Stadt Köln -
Exilkölner,
06.04.2009
- Ärger mit der Stadt Köln -
Alfred,
05.04.2009