Zweitwohnsitsteuer in Köln

Alfred @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5908 Tagen) @ henke22

Vorbehaltlich denkbarer, anders lautender Entscheidungen der NRW-Justiz und des BVerwG muss man wohl in Köln wohnen, um zur dort so genannten Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Wer von außen kommt, um in Köln nur zu studieren, bliebe demnach (vorerst) steuerfrei.


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